Harmonisierte Normen sind europäische Normen, die von europäischen Normungsorganisationen aufgrund eines von der Kommission nach Anhörung der Mitgliedstaaten erteilten Auftrags gemäß den allgemeinen Leitlinien erarbeitet wurden, die zwischen der Kommission und den europäischen Normungsorganisationen vereinbart wurden. Als harmonisierte Normen im Sinne des Neuen Konzepts werden die europäischen Normen angesehen, die europäische Normungsorganisationen der Kommission formell vorlegen und die in deren Auftrag erarbeitet oder ermittelt wurden..
Die Standards werden von ISO in Genf entwickelt. IMCI ist aktives Mitglied in allen Arbeitsgruppen des ISO TC 188.
Bei Konformität mit einer nationalen Norm, soweit es sich um die Umsetzung einer harmonisierten Norm handelt, deren Fundstelle veröffentlicht wurde, ist davon auszugehen, daß die wesentlichen Anforderungen der anwendbaren Richtlinie des neuen Konzepts, auf die sich eine solche Norm bezieht, erfüllt sind.
Für die einzelnen Richtlinien werden Fundstellen (z. B. Titel, Nummern) harmonisierter Normen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten müssen die Fundstelle der nationalen Norm, die eine harmonisierte Norm umsetzt, veröffentlichen. Es ist hilfreich, in der Veröffentlichung auf den Zusammenhang mit den betreffenden Rechtsvorschriften zu verweisen. Die Anwendung harmonisierter Normen, auf denen eine Konformitätsvermutung beruht, bleibt auf dem Gebiet der Richtlinien des Neuen Konzepts freiwillig. Somit kann das Produkt direkt auf der Basis der wesentlichen Anforderungen hergestellt werden. Der Hersteller kann selbst wählen, ob er auf harmonisierte Normen zurückgreift. Entscheidet er sich jedoch gegen die Anwendung einer harmonisierten Norm, muß er nachweisen, daß seine Produkte durch die Anwendung anderer Mittel seiner Wahl (z. B. vorhandener technischer Spezifikationen) die wesentlichen Anforderungen erfüllen. Wendet der Hersteller nur einen Teil einer harmonisierten Norm an oder deckt die anwendbare harmonisierte Norm nicht alle wesentlichen Anforderungen ab, gilt die Konformitätsvermutung nur in dem Umfang, in dem die Norm die wesentlichen Anforderungen erfüllt.
Artikel 14 der Sportbootrichtlinie 2013/53/EU sieht die Konformitätsvermutung mit den wesentlichen Anforderungen für Produkte vor, die den harmonisierten Normen, nach deren erfolgter Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, genügen.
Obwohl die Liste regelmäßig gepflegt wird, mag sie nicht vollständig sein und hat keine Rechtswirksamkeit. Einzig die Publikation im Amtsblatt der EU besitzt Rechtsgültigkeit.
Europäische Normungsorganisation | Referenznummer der harmonisierten Norm | Titel der harmonisierten Norm (und das Referenzdokument) | |
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Europäische Normungsorganisation | Referenznummer der harmonisierten Norm | Titel der harmonisierten Norm (und das Referenzdokument) |
Allgemein wird das Datum des Erlöschens der Konformitätsvermutung das Datum der Zurücknahme sein („Dow“), das von der europäischen Normungsorganisation bestimmt wird, aber die Benutzer dieser Normen werden darauf aufmerksam gemacht, dass dies in bestimmten Ausnahmefällen anders sein kann.
Die neue (oder geänderte) Norm hat den gleichen Anwendungsbereich wie die ersetzte Norm. Zum festgelegten Datum gilt für die ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union.
Die neue Norm hat einen größeren Anwendungsbereich als die ersetzte Norm. Zum festgelegten Datum gilt für die ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union.
Die neue Norm hat einen engeren Anwendungsbereich als die ersetzte Norm. Zum festgelegten Datum gilt für die (teilweise) ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union für jene Produkte oder Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich der neuen Norm fallen. Die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union zu Produkten oder Dienstleistungen, die noch in den Anwendungsbereich der (teilweise) ersetzten Norm, aber nicht in den Anwendungsbereich der neuen Norm fallen, ist nicht betroffen.
Bei Änderungen setzt sich die betroffene Norm aus EN CCCCC:YYYY, ihren vorangegangenen Änderungen, falls vorhanden, und der zitierten neuen Änderung zusammen. Die ersetzte Norm besteht folglich aus EN CCCCC:YYYY und ihren vorangegangenen Änderungen, falls vorhanden, jedoch ohne die zitierte neue Änderung. Ab dem festgelegten Datum besteht für die ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundsätzlichen oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union.