Sie benötigen die UKCA-Kennzeichnung für Großbritannien?
Die britische Regierung zeigt in ihrem Netzauftritt den folgenden Hinweis zur Zeit an:"..... Senkung der Kosten für die Rezertifizierung/Neuprüfung der UKCA-Kennzeichnung
Die Regierung beabsichtigt, eine Gesetzgebung einzuführen, die es Herstellern ermöglicht, bereits abgeschlossene Konformitätsbewertungstätigkeiten (einschließlich bestehender Prüfungen, Zertifizierungen und vertraglicher Vereinbarungen über die Qualitätskontrolle oder Prüfung bestehender Zertifikate), die von nicht-britischen CABs (die von ihrer nationalen Akkreditierungsstelle akkreditiert wurden) für die CE-Zertifizierung vor dem 1. Januar 2023 durchgeführt wurden, zu nutzen, um bestehende Produkttypen als UKCA-konform zu deklarieren. Die Produkte müssen weiterhin mit der UKCA-Kennzeichnung versehen sein und müssen nach Ablauf des Zertifikats oder nach 5 Jahren (31. Dezember 2027), je nachdem, was früher eintritt, einer Konformitätsbewertung durch eine vom Vereinigten Königreich zugelassene Stelle unterzogen werden.
Dadurch können die Hersteller das UKCA-Zeichen anbringen, ohne dass eine vom Vereinigten Königreich anerkannte CAB beteiligt sein muss, und ihre Waren weiterhin auf der Grundlage ihrer bestehenden CE-Baumusterprüfung, die vor dem 1. Januar 2023 abgeschlossen wurde, für die Dauer der ausgestellten Bescheinigung oder bis zum 31. Dezember 2027 (je nachdem, was früher eintritt) auf den Markt bringen......."
Diese Absichtserklärung ist bis heute (11.11.2022) nicht durch eine entsprechende Gesetzgebung umgesetzt worden. Allerdings könnte dies vor dem 1. Januar 2023 aber noch geschehen!
Um darauf vorbereitet zu sein, raten wir daher allen Kunden, sich zu vergewissern, daß sie noch vor Ende dieses Jahres eine gültige EU-Baumusterprüfbescheinigung für ihre Produkte, die unter die RCR fallen, erhalten bzw. besitzen.