TALKING POINT auf IBI
Ist das bestehende Zertifikat noch gültig?Alle Wasserfahrzeuge und alle Komponenten, die unter Anhang II der Wassersportrichtlinie (RCD) aufgeführt werden, werden in der EU mit je einer individuellen Konformitätserklärung (DOC) auf den Markt gebracht und müssen eine entsprechendes Konformitätskennzeichnung tragen. Desgleichen gilt für Großbritannien, jedoch hier unter Bezugnahme auf die Recreational Craft Regulations 2017 (RCR).
Meist werden diese Produkte gemäß Module B nach bestandener Prüfung durch eine EU Benannte Stelle (Anerkannte Stelle in GB) zertifiziert. Der Hersteller erhält für sein Baumuster das CE-Zertifikat (UKCA-Zertifikat in GB) vom Zertifizierer, welches er sorgsamst hütet. Der Erzeuger wiederum stellt eine DOC zu jedem ausgelieferten Produkt aus, welches eine Verbindung zwischen dem einzelnen Produkt und dem Typenzertifikat setzt und deren Gleichheit bestätigt. Die inhaltlichen Angaben des Zertifikats werden durch jede einzelne DOC gespiegelt.
Nun aber will der Hersteller das Baumuster verändern, sei es erheblich oder nicht erheblich. Der Veränderungswunsch findet seinen Auslöser z.B. in der Modellpflege oder in einem Kundenwunsch.
Laut EU-Beschluß Nr. 768/2008/EG, Modul B, Absatz 7 ist der Hersteller in diesem Falle dazu grundsätzlich verpflichtet, diese Veränderung seinem Zertifizierer mitzuteilen, damit beide gemeinsam herausfinden können, ob das Baumuster gänzlich, teilweise oder auch gar nicht neu begutachtet werden muß. Tut er dies nicht, so läuft er Gefahr, daß sein geändertes Baumuster vielleicht nicht mehr durch die bestehende Zertifizierung abgedeckt ist und nicht-zertifiziertes Produkte auf den Markt bringen wird !!
Hier nur ein paar Beispiele von geplanten Änderungen an einem Baumuster:
Sie sollten besser ihren Zertifizierer fragen, bevor sie Änderungen vornehmen.