TALKING POINT auf IBI
Was steht auf der Agenda der Sektorgruppe Sportboote (RSG)?Im Mai 2023 wird sich die RSG unter der Schirmherrschaft der EU-Kommission zu ihrem Frühjahrstreffen, dieses Mal in Italien, zusammenfinden. Die RSG, die aus allen Benannten Stellen und anderen Parteien mit berechtigtem Interesse besteht, wurde seinerzeit gegründet, um die einheitliche Anwendung und Auslegung der aktuellen Fassung der Sportbootrichtlinie (RCD) zu unterstützen. Zu diesem Zweck gibt sie jährlich die RSG-Richtlinien heraus, die äußerst nützliche Interpretationen zur RCD und zu den in ihrem Rahmen angewendeten ISO TC 188 Standards anbietet und für Zertifizierer, Hersteller und Aufsichtsbehörden wichtig sind.
Hier eine kleine Auswahl an Themen, die auf der Agenda stehen:
- Gilt ein marinisierter, ehemaliger KFZ-Motor, der in seinem zweiten Leben in ein Boot eingebaut wird, als ein „für den Eigengebrauch gebauter Antriebsmotor“?
- Fällt ein Tretboot, welches mittels eines mit Muskelkraft angetriebenen Generators über eine angeschlossene Batterie und weiter über einen Elektroantrieb per Propeller angetrieben wird, immer noch unter die Ausnahme „Tretboot“ oder ist dies nun ein Sportboot im Sinne der RCD?
- Können Maschinenräume auf Katamaranen einzig durch eine Heckklappe erreichbar sein oder steht das im Konflikt mit den ISO-Standards?
- Ist ein Barcode, der direkt unter der Fahrzeugidentifikationsnummer abgebildet wird, im Einklang mit den Vorschriften?
- Gilt der Austausch einer herkömmlichen Bleibatterie gegen eine Lithiumbatterie bereits als ein „größerer Umbau des Wasserfahrzeugs“ im Sinne der RCD?
- Kann ein tragbarer Benzintank unter Deck eingesetzt werden?
- Kann eine Batterie als grundsätzlich „zündgeschützt“ betrachtet werden?
Darüber hinaus gibt es noch etliche weitere Fragestellungen, die es im Rahmen des Treffens zu beraten und zu beantworten gilt. Es ist wirklich ganz erstaunlich, welche Themen immer noch anstehen, obwohl die RCD seit Jahrzehnten existiert!
U.U. sind obige Themen nicht rein technischer, sondern auch oder nur gesetzlicher Natur. RSG darf sich nur mit der technischen Seite der Fragestellungen beschäftigen. Gesetzliche Interpretationen werden folglich später auf dem Tisch der EU-Mitgliedsländer landen, die dann separat darüber beraten werden.
Beides zusammen jedoch läßt sich endlich in den RSG-Richtlinien als sogenannte Anerkannte Anwendungsempfehlung (ERFU) wiederfinden.
Es lohnt sich also, die Richtlinien auf www.rsg.be aufmerksamst zu verfolgen.